Veranstaltung: | LDV Montabaur |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Unseren Landesverband zukunftsfest machen – Beteiligung leben, konstruktive Debatten führen und gemeinsam arbeiten |
Antragsteller*in: | Landesvorstand, Josef Winkler (KV Rhein-Lahn), Dr. Tobias Lindner (KV Germersheim), Lisett Stuppy (KV Donnersberg), Fabian Ehmann (KV Mainz), Ulrike Höfken (KV Bitburg-Prüm), Dr. Bernhard Braun (KV Ludwigshafen); (dort beschlossen am: 20.09.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.09.2016, 19:08 |
S-4: Kreisvorstände stärken und vernetzen
Antragstext
Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Als Beteiligungsgremium zwischen den Parteitagen soll zukünftig statt des
Kleinen Parteitages eine Kreisvorständekonferenz tagen.
Paragraf 10 („Der Kleine Parteitag“) der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rheinland-Pfalz wird durch folgenden Text ersetzt:
„§10 Die Kreisvorständekonferenz“
(1) Die Kreisvorständekonferenz ist das oberste beschlussfassende Organ der
Landespartei zwischen den Landesdelegiertenversammlungen. Sie berät und
entscheidet über politische Schwerpunkte und Kampagnen sowie deren Umsetzung.
Sie beschließt über Anträge, koordiniert die Planungen der Kreisverbände und
berät den Landesvorstand. Sie dient dem innerparteilichen Austausch. Jedes
Mitglied hat Antrags- und Rederecht. Kreisvorständekonferenzen sind
mitgliederöffentlich.
(2) Der Kreisvorständekonferenz gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
Von den Kreismitgliederversammlungen gewählte Delegierte als Vertreter des
Kreisvorstandes. Der Kreisvorstand schlägt hierfür Personen aus seinen
Reihen vor.
zwei gewählte Parteimitglieder der GJ Rheinland-Pfalz
(3) Die Anzahl der VertreterInnen der Kreisvorstände wird gestaffelt nach der
Größe der Kreisverbände. Jeder Kreisverband hat mindestens eineN VertreterIn
(Grundmandat). Kreisverbände mit mehr als 100 Mitgliedern haben 2
VertreterInnen, Kreisverbände mit mehr als 200 Mitgliedern haben 3
VertreterInnen.. Stichtag zur Festsetzung der Mitgliederzahlen in den
Kreisverbänden und für den Landesverband ist der 31.12. des Vorjahres.
(4) Die Amtszeit der gewählten Mitglieder der Kreisvorständekonferenz beträgt
zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich.
(5) Die Kreisvorständekonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung. Die
Geschäftsführung der Kreisvorständekonferenz nimmt der Geschäftsführende
Landesvorstand wahr.
(6) Die Kreisvorständekonferenz tagt mindestens zweimal im Jahr auf Einladung
des Landesvorstandes. Die Einladungsfrist beträgt vier Wochen. Ferner ist eine
außerordentliche Sitzung einzuberufen, wenn sieben Kreisverbände dies
schriftlich verlangen.
(6) Jede ordnungsgemäß einberufene Kreisvorständekonferenz ist beschlussfähig.
(7) Antragsberechtigt sind die Kreisverbände, der Landesvorstand und die GRÜNE
JUGEND Rheinland-Pfalz.
(8) Zu den weiteren Aufgaben der Kreisvorständekonferenz gehört
(8 a) die Wahl der außerordentlichen Mitglieder der Heinrich-Böll-Stiftung
Rheinland-Pfalz und das Votum für die /den GRÜNEN VertreterIn im Vorstand der
Heinrich-Böll-Stiftung Rheinland-Pfalz,
(8 b) Entgegennahme von Berichten der Amts- und MandatsträgerInnen."
In § 22 Schlussbestimmungen, Abs. 1 wird ergänzt: „Die erste Sitzung der
Kreisvorständekonferenz findet im ersten Quartal 2017 statt.“
§ 6 Organe des Landesverbandes wird entsprechend angepasst.
Begründung
Die Einführung des Kleinen Parteitages war ursprünglich mit der Hoffnung verbunden, die gesamte Landespartei wieder näher an die politische Diskussion auf Landesebene heranzuführen, die Einbringung des örtlichen und regionalen Engagements flächendeckend zu ermöglichen und vor allem die inhaltlich, thematische Arbeit der Partei zu leisten und auch öffentlich zu vermitteln.
Diese Hoffnungen sind leider nicht Realität geworden. Die kleinen Parteitage eignen sich weder zu inhaltlichen Diskussion (kleine LDV) noch zur politischen oder strategischen Debatte (zu groß und öffentlich).
Stattdessen soll die Kreisvorständekonferenz als Gremium des Landesverbandes eingeführt werden. Sie ersetzt den Kleinen Parteitag (2 Sitzungen im Jahr) und das Kreisvorständetreffen (2 Sitzungen im Jahr). Damit erhalten die die Kreisvorstände mehr Verantwortung und werden stärker eingebunden, Die regionale Zusammenarbeit von Kreisverbänden wird weiter ausgebaut.
Die Kreisvorstände sind für unsere Mitglieder oftmals die ersten Ansprechpartner und können Probleme oder Informationen vor Ort einsammeln und weitergeben. Gleichzeitig sind sie in der Regel sehr aktive Mitglieder, die einen Großteil der Parteiarbeit (vor allem in Wahlkämpfen) tragen.
Kreisvorstände können eine Scharnierfunktion zwischen der Landesebene und den Mitgliedern einnehmen. Gleichzeitig sind die Kreisvorstände das Gremium, wenn es darum geht, politische Kampagnen von Landes- und Bundesebene in die Fläche zu tragen und dort mit Leben zu füllen.
Diese Strukturen gilt es zu stärken.
GRÜNE Politik im Lande ist Aufgabe aller Parteimitglieder – egal ob als Beruf oder als Ehrenamt ausgeführt. Das unvermeidbare Ungleichgewicht zwischen beiden Formen politischer Betätigung wollen wir nicht vertiefen, sondern durch die Weiterentwicklung der Gremienstruktur soweit wie möglich ausbalancieren, ohne die Dynamiken, die sich aus diesen Unterschieden ergeben, zu leugnen. Unser Leitgedanke war deshalb, notwendige Kontrolle durch Kooperation und Vernetzung und erweiterte Partizipation auszuüben. Einbindung, zielgerichtete Kommunikation und gemeinsame Verantwortung wirken politischer Entfremdung entgegen und stärken die Partei und die politischen Akteure.
Die Einführung einer Kreisvorständekonferenz bei gleichzeitigem Wegfall des Kleinen Parteitages führt zu einer Entlastung des Landeshaushalts der Partei von bis zu 8.000 EUR im Jahr.
Änderungsanträge
- S-4-007 (Raik Dreher (KV Ludwigshafen), Eingereicht)
- S-4-011 (Landesvorstand, Eingereicht)
- S-4-011-2 (Stefan Boxler (KV Bad Kreuznach), Eingereicht)
- S-4-013 (Daniel Köbler (KV Mainz), Carl-Bernhard von Heusinger (KV Koblenz), Thorsten Lange (KV Mainz), Tarik Drissi (KV Mainz), Eingereicht)
- S-4-013-2 (Armin Grau (KV Rhein-Pfalz), Elias Weinacht (KV Rhein-Pfalz), Toni Krüger (KV Rhein-Pfalz), Brigitte Meißner (KV Rhein-Pfalz), Walter Altvater (KV Rhein-Pfalz), Almut Schaab-Hehn (KV Rhein-Pfalz), Andreas Hartenfels (KV Kusel), Peter Kallusek (KV Südwestpfalz), Jutta Wein (KV Mayen-Koblenz), Martin Schmitt (KV Mayen-Koblenz), Eingereicht)
- S-4-015 (Raik Dreher (KV Ludwigshafen), Eingereicht)
- S-4-018 (Fred Konrad (KV Zweibrücken), Eingereicht)
- S-4-019 (GARRP e. V., Eingereicht)
- S-4-026 (Stefan Boxler (KV Bad Kreuznach), Eingereicht)
- S-4-027 (Karl-W. Koch (KV Vulkaneifel), Eingereicht)
- S-4-027-2 (Landesvorstand, Eingereicht)
- S-4-034 (Karl-W. Koch (KV Vulkaneifel), Eingereicht)
- S-4-037 (Stefan Boxler (KV Bad Kreuznach), Zurückgezogen)
- S-4-037-2 (Karl-W. Koch (KV Vulkaneifel), Eingereicht)
- S-4-037-3 (Landesvorstand, Eingereicht)
- S-4-037NEU (Stefan Boxler (KV Bad Kreuznach), Eingereicht)
- S-4-040 (Karl-W. Koch (KV Vulkaneifel), Eingereicht)
- S-4-046 (Stefan Boxler (KV Bad Kreuznach), Eingereicht)
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