Wenn man/frau wirklich den Landesverband zukunftsfest machen und Beteiligung leben, konstruktive Debatten führen und gemeinsam arbeiten möchte, dann sollte dies auch mit der GARRP e. V. erfolgen.
Laut Landessatzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN §7 (5) darf die GARRP eigene Anträge bei einer LDV stellen. Dies sollte auch auf einer Kreisvorständekonferenz möglich sein.
In der GARRP-Satzung § 2 steht folgendes:
"Der Verein koordiniert die Kommunalpolitik von Bündnis 90/Die Grünen und der ihnen nahe stehenden Ratsvertretungen. Er ist beteiligt an der Entwicklung kommunalpolitischer Grundsätze von Bündnis 90/Die Grünen. Seine Aufgaben sind im einzelnen:
1. Beratung der Ratsvertretungen und weiterer Mitglieder im kommunalpolitischen Bereich und die Zusammenarbeit mit ihnen, sowie Abstimmung möglicher gemeinsamer Aktivitäten der Ratsvertretungen
2. Zusammenarbeit mit den Fraktionen der Grünen im Landtag, im Bundestag und im Europaparlament
3. Kontaktaufnahme zu den kommunalen Spitzenverbänden und anderen für die Kommunalpolitik wichtigen Institutionen sowie die Beratung und Zusammenarbeit mit den grünen Vertreter/-innen in deren Gremien
4. Vorbereitung und Durchführung von Fachtagungen, Konferenzen und Seminaren, die der staatsbürgerlichen und kommunalpolitischen Fortbildung dienen.
Durch Beschluss seiner Organe nach Maßgabe der Satzung können dem Verein weitere Aufgaben zugewiesen werden."
Mit einer Einbindung in die Kreisvorständekonferenz würde auch im kommunalpolitischen Bereich eine engere Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden und darüber hinaus auch eine gewisse Wertschätzung für die GARRP erfolgen.
Der GARRP-Vorstand nimmt die Aufgaben des Vereins wahr und ist der gesetzliche Vertreter für die GARRP im Sinne des § 26 BGB.
Antrag: | Kreisvorstände stärken und vernetzen |
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Antragsteller*in: | GARRP e. V. |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.10.2016, 12:55 |
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