Die Erweiterung der Antragsberechtigung stärkt die OVen und deren Arbeit und macht wiederum verglichen mit der BDK Sinn. Dort sind die KVen und OVen antragsberechtigt, bei der Kreisvorständekonferenz können diese ja nicht schlechter gestellt sein als bei einer BDK.
Antrag: | Kreisvorstände stärken und vernetzen |
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Antragsteller*in: | Karl-W. Koch (KV Vulkaneifel) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.10.2016, 18:36 |
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