Vergleichbar ist die Regelung mit Sondern-BDKen, da ist die Voraussetzung dass 1/10 der KVen eine Sd-BDK einberufen kann. Analog wären das in RLP bei 34 KVen 4!
Antrag: | Kreisvorstände stärken und vernetzen |
---|---|
Antragsteller*in: | Karl-W. Koch (KV Vulkaneifel) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.10.2016, 18:33 |
Kommentare