entweder oder
Die Wahl der außerordentlichen Mitglieder der Heinrich-Böll-Stiftung und Votum für die / den bündnisgrüneN VetreterIn im Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung kann entweder durch die Landesdelegiertenversammlung oder durch die Kreisvorständekonferenz erfolgen, beides zusammen geht nicht.
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