Sprachliche Klarstellung: Anträge, die "unzulässig" sind, können nicht durch die Umwandlung in einen Dringlichkeitsantrag plötzlich "zulässig" werden. Es geht nicht um die (inhaltliche) Unzulässigkeit (des Antrags), sondern um die nicht termingerechte Einreichung.
Oder es müsste formuliert werden, dass die EINREICHUNG nach Antragsschluss "unzulässig" sei ...
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