Sprachliche Klarstellung. Anträge, die "unzulässig" sind, könnten dann auch nicht als Dringlichkeitsanträge behandelt werden, denn sie sind ja eben "unzulässig". Es geht aber nicht um die Unzulässigkeit der Anträge, sondern um eine nicht termingerechte Einreichung!
Antrag: | Regelung Dringlichkeitsanträge |
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Antragsteller*in: | Karl-W. Koch (KV Vulkaneifel) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.10.2016, 18:53 |
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